Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.

  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung und Verjährung

  1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist seine Haftung für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
  4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des Hotels.
  5. Bei mitgebrachten Gegenständen obliegt dem Gast die sachgerechte Versicherung. Für Geld und Wertsachen wird gem. § 701, BGB nur bis zu einem Betrag von € 767,00 gehaftet. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die in Zimmern und Räumen belassenen Gegenstände unverschlossen bleiben. Der Gast hat die Möglichkeit, Wertgegenstände in den Zimmerschließfächern einzuschließen.
  6. Für alle Ansprüche des Gastes gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ein. Ändert sich nach Vertragsabschluss die gesetzliche Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels sind ohne Fälligkeitsdatum binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufenen Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Gemäß § 288, BGB ist das Hotel bei Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Ab der 2. Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr in Höhe von 10,- € erhoben.
  7. Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  8. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

4. Rücktritt, Abbestellung und Stornierung des Kunden

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen
    oder telefonischen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
    Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich eingeräumt wurde, kann der Gast bis zum vereinbarten Termin zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin den Rücktritt gegenüber dem Hotel erklärt hat.
  3. Dem Hotel steht es frei, dem ihm entstehenden Schaden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren.
    Es werden dem Gast dann 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 60% des Preises für lediglich bestellte Speisen und Getränke und 70% bei Pauschalvereinbarungen (Unterkunft plus Verpflegung) berechnet.
    Bei Veranstaltungen ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechung zu stellen, zzgl. 35% des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung bei Rücktritt bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung.
    War dieses noch nicht konkret festgelegt, so gilt:
    Mindestmenüpreis Bankett x Personenanzahl;
    Ersparte Aufwendungen des Hotels sind damit abgegolten. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitigen Vermietungen der Zimmer sowie die eingesparte Aufwendungen anzurechnen.

5. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
    oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Hotels zuzuordnen ist; ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
  4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bestellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Falls vor diesem Zeitpunkt Zimmer zur Verfügung stehen, enthält der Gast diese. Der Gast hat jedoch keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 20.00 Uhr erfolgen. Andernfalls kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt nicht bei garantierten Reservierungen durch Vorauszahlung, Voucher oder Angabe der Kreditkartennummer.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
    Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
  5. Ist das Hotel ausgebucht und das Zimmer bis
    11.00 Uhr nicht geräumt, steht es dem Hotel frei, es selbst zu räumen, unter Berücksichtigung größter Sorgfalt mit den eingebrachten Sachen des Gastes.

7. Sonstiges

  1. Haustiere dürfen nach vorheriger Zustimmung des Hotels mitgebracht werden.
  2. Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt erfüllen. Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen.
  3. Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Auch hierfür sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
  4. Fundsachen werden auch Nachfrage und gegen Entgelt nachgesandt. Sie werden im Hotel sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.
  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsnahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingungen des Schriftformerfordernisses. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38, Abs. 1, ZPO er-füllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Hameln.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam werden oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Apartmenthotel Hameln
Türmerweg 8
31798 Hameln
Tel: +49 5151/60 60 0
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Geschäftführer: Mirela Meier

Registergericht: Amtsgericht Hameln